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Gemeindeschießen 2011 der Karlshulder Schützenvereine
Allgemeines
Schirmherr:
| 1. Bürgermeister Karl Seitle
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| Veranstalter:
| Schützenverein Edelweiß Neuschwetzingen e. V.
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Veranstaltungsort:
| Schützenheim in Neuschwetzingen
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Eröffnungsschießen:
| 5. Mai 2011 (Donnerstag)
| 19.30 Uhr
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Siegerehrung:
| 21. Mai 2011 (Freitag)
| 19.30 Uhr
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Schießleitung:
| Schützenverein Edelweiß Neuschwetzingen
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| Zirkelausschuss: |
| Erich Schottnar und Robert Kreitmeier |
Thomas Klostermeier und Michaela Hammerer |
| (Immergrün Grasheim)
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(Hubertus Karlshuld)
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| Robert Heinrich und Michael Kleber |
| (Edelweiß Neuschwetzingen)
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Einlage:
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2,00 Euro
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Gemeindeschützenkönig
Teilnehmer:
| alle versicherten Mitglieder der beteiligten Vereine
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Wertung:
| Tiefschuss (LP geteilt durch 2,7), 1 Schuß, kein Nachkauf
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| Preise: | 1. Platz | Pokal | (Gemeindeschützenkönig) |
| 2. Platz | Pokal | |
| 3. Platz
| Pokal
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| Der Gemeindeschützenkönig erhält zusätzlich eine Schützenscheibe, die bis zum nächsten Gemeindeschießen im Vereinslokal des Königs aufgehängt wird.
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Gemeindemeister
Teilnehmer:
| alle versicherten Mitglieder der beteiligten Vereine
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Wertung:
| Ringe, 30 Schuß aus dem Mannschaftswettbewerb, (Bei Ringgleichheit entscheidet die höhere Anzahl der Zehner), kein Nachkauf, Gesellschaftsschützen erhalten hierfür auf Wunsch einen dritten Streifen.
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| Preise: | 1. Platz | Pokal | (Gemeindemeister) |
| 2. Platz | Pokal | |
| 3. Platz
| Pokal
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Mannschaftswettbewerb Wettkampfschützen
Teilnehmer:
| alle versicherten Mitglieder der beteiligten Vereine, die an Rundenwettkämpfen im Bezirk, im Gau oder der Sektion in der Saison 2010/2011 teilnahmen und mindestens 3 Wettkämpfe absolvierten
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Wertung:
| Ringe, 30 Schuß, kein Nachkauf,
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| Basis der Wertung ist der Rundenwettkampfschnitt 2010/2011 jedes einzelnen Schützen, umgerechnet auf 30 Schuss. Die Abweichungen der jeweils erzielten Ergebnisse aller Teilnehmer einer Mannschaft zu jeweiligen Rundenwettkampfschnitt werden addiert. Die Summe, geteilt durch die Anzahl der Teilnehmer (Wettkampfschützen), bildet das Mannschaftsergebnis.
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Preise:
| 1. Platz | Wanderpokal (für ein Jahr)
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| Der Wanderpokal geht nach fünfmaligem Gewinn oder Gewinn in drei aufeinanderfolgenden Jahren in den Besitz des jeweiligen Vereins über.
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Mannschaftswettbewerb Gesellschaftsschützen
Teilnehmer:
| alle versicherten Mitglieder der beteiligten Vereine, die nicht an Rundenwettkämpfen im Bezirk, im Gau oder der Sektion in der Saison 2010/2011 teilnahmen und mindestens 3 Wettkämpfe absolvierten.
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Wertung:
| Ringe, 20 Schuß, kein Nachkauf,
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| Die vier besten Teilnehmer eines Vereins bilden die Mannschaft.
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Preise:
| 1. Platz | Wanderpokal (für ein Jahr)
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| Der Wanderpokal geht nach fünfmaligem Gewinn oder Gewinn in drei aufeinanderfolgenden Jahren in den Besitz des jeweiligen Vereins über.
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Einzelwertung Wettkampfschützen
Teilnehmer:
| alle Teilnehmer des Mannschaftswettbewerbs Wettkampfschützen
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Wertung:
| erzieltes Ergebnis aus dem Mannschaftswettbewerb Wettkampfschützen,
größte positive Abweichung (erzieltes Ergebnis zu Rundenwettkampfschnitt 2010/2011)
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| Preise: | 1. Platz | Pokal |
| 2. Platz | Pokal |
| 3. Platz
| Pokal
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Einzelwertung Gesellschaftsschützen
Teilnehmer:
| alle versicherten Mitglieder der beteiligten Vereine, die an nicht mehr als drei Rundenwettkämpfen im Bezirk, im Gau und in der Sektion in der Saison 2010/2011 teilnahmen.
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Wertung:
| erzieltes Ergebnis aus dem Mannschaftswettbewerb Gesellschaftsschützen
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| Preise: | 1. Platz | Pokal |
| 2. Platz | Pokal |
| 3. Platz
| Pokal
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Jugendpokal
Teilnehmer:
| alle versicherten Mitglieder der beteiligten Vereine ab Jahrgang 1994 und jünger.
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Wertung:
| bester Tiefschuss, (LP geteilt durch 2,7) aus den 20 Schuß aus dem Mannschaftswettbewerb, bei Wettkampfschützen der beiden Serien mit den niedrigsten Nummern,
kein Nachkauf.
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| Preise: | 1. Platz | Pokal |
| 2. Platz | Pokal |
| 3. Platz
| Pokal
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Meistbeteiligung
Der Verein mit den meisten Teilnehmern erhält 10 Liter Bier.
Schießordnung
1.
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Teilnehmen können nur Schützinnen/Schützen, die in einem Schützenverein der Gemeinde Karlshuld Mitglied sind.
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2.
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Geschossen wird mit Luftgewehr und Luftpistole (10 m). Die Waffen müssen den technischen Bestimmungen entsprechen.
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3.
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Jeder Schütze darf nur für sich auf seinen Namen schießen. Er kann nur in einer Waffengattung antreten.
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4.
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Es gelten die Bestimmungen der Sportordnung des DSB und die Schießordnung des BSSB, soweit im folgenden nichts anderes festgelegt wird.
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5.
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Jeder am Stand abgegebene Schuss ist gültig.
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6.
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In allen strittigen Fragen entscheidet der Zirkelausschuss. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bei Protesteinlegung ist eine Gebühr von 10,-- € im voraus zu entrichten. Wird dem Protest stattgegeben, wird die Gebühr zurückerstattet.
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7.
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Unregelmäßigkeiten beim Schießen, auch Versuche zu solchen, werden mit Disqualifikation und Ausschluss vom Schießen geahndet. Die Entscheidung trifft der Zirkelausschuss.
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8.
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Probeschüsse sind in unbegrenzter Menge erlaubt. Die Gesamtschießzeit darf dabei 60 Minuten (30 Schuss) bzw. 45 Minuten (20 Schuss) für das Mannschafts-/Einzelergebnis nicht überschreiten.
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9.
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Es sind nur Schießhilfen nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes und in den in der Sportordnung vorgesehenen Fällen vorgesehen.
Darüber hinaus dürfen Schützen ab Jahrgang 1947 eine gemäß Sportordnung des DSB vorgesehene Pendelschnur (Schlinge) verwenden. (vgl. allgemeine Regeln Nr. 0.7.3.1.1.1: Die Pendelschnur darf höchstens 3 mm dick sein und muss von der Aufhängevorrichtung mindestens 80 cm herabhängen. Die Befestigungspunkte dürfen bei 80 cm Pendellänge höchstens 10 cm auseinander liegen. Die Pendelschnur muss senkrecht hängen.)
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10.
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Die Hilfemittel sind vom Schützen selbst mitzubringen. Die Pendelschnurvorrichtung des Schützenvereins Edelweiß Neuschwetzingen e. V. kann nach Rückfrage beim Schießleiter ausgeliehen werden.
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11.
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Bei Ringgleichheit entscheidet:
| 1. | Die Anzahl der Zehner, danach die Anzahl der Neuner usw. |
| 2. | Die beste Einzelserie |
| 3. | Das Los |
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12.
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Bei unsachgemäßger Behandlung der Waffe haftet der Schütze selbst. Waffen und Munition werden vom Ausrichter nicht gestellt.
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13.
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Mit der Anmeldung erkennt der Schütze die Bestimmungen an.
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